Bestattungsvorsorge: Heute schon an morgen denken
Frieden für sich selbst und Entlastung für die Angehörigen durch einen Vorsorgevertrag.
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Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion von Himmelsruhe Bestattungen erstellt und fachlich geprüft. Die Inhalte beruhen auf der täglichen Praxis in der Bestattungsberatung und Trauerbegleitung, werden regelmäßig aktualisiert und ersetzen keine individuelle Beratung.
Warum dieser Ratgeber?
Wir begleiten in Berlin täglich Angehörige im Trauerfall – auf Deutsch, Russisch, Englisch und Italienisch. Die Fragen, die uns dabei am häufigsten gestellt werden, beantworten wir in diesem Ratgeber so, wie wir es auch im persönlichen Gespräch tun würden: ruhig, konkret und ohne Fachjargon. Wenn etwas offen bleibt, rufen Sie uns einfach an – die Beratung ist unverbindlich.

Warum vorsorgen?
Im Trauerfall müssen Angehörige unter Schock schwere Entscheidungen treffen. Ein Vorsorgevertrag regelt alles vorab: Vom Sarg über den Ablauf der Trauerfeier bis zur Musik. Sie haben die Garantie, dass Ihr Abschied exakt nach Ihren Vorstellungen verläuft.
Was im Vorsorgevertrag geregelt wird
- Bestattungsart: von der Erdbestattung bis zur Seebestattung – ein Überblick hilft im Ratgeber Bestattungsarten.
- Ort und Rahmen: Wunschfriedhof, Grabart, Trauerfeier, Musik, Blumen, Redner oder Geistlicher.
- Persönliches: Kleidung, Sargausstattung, Erinnerungsstücke, besondere Wünsche.
- Finanzielles: der festgeschriebene Leistungsumfang mit heutiger Preisbasis.
Finanzielle Absicherung & Treuhandkonto
Das eingezahlte Geld fließt nicht an uns, sondern auf ein insolvenzsicheres Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Es ist zweckgebunden für Ihre Bestattung reserviert und damit als Schonvermögen in der Regel vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt – auch wenn Sie später pflegebedürftig werden oder Grundsicherung beziehen. Alternativ oder ergänzend kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein; die Unterschiede erklären wir Ihnen neutral.
So läuft die Vorsorgeberatung ab
- 1. Kostenloses Gespräch: bei uns in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
- 2. Wünsche festhalten: Wir dokumentieren alle Entscheidungen in Ruhe – nichts muss sofort feststehen.
- 3. Vertrag & Absicherung: Sie erhalten den Vorsorgevertrag mit transparenter Kostenaufstellung; die Einzahlung geht auf das Treuhandkonto.
- 4. Jederzeit änderbar: Wünsche lassen sich anpassen, der Vertrag ist kündbar – das Treuhandguthaben bleibt Ihr Geld.
Vorsorgevertrag, Patientenverfügung & Testament
Der Bestattungsvorsorgevertrag regelt ausschließlich Ihre Bestattung. Er ersetzt weder die Patientenverfügung (medizinische Behandlung), noch die Vorsorgevollmacht (Vertretung zu Lebzeiten) oder das Testament (Nachlass). Zusammen ergeben diese Dokumente ein vollständiges Vorsorgepaket – wir erklären Ihnen gern, was wohin gehört, und arbeiten bei Bedarf mit Ihrem Notar zusammen.
Häufige Fragen
Ist das eingezahlte Geld sicher?
Ja. Wir zahlen Ihre Vorsorgegelder auf ein insolvenzsicheres Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein.
Kann ich den Vertrag später ändern?
Selbstverständlich. Sie können Wünsche jederzeit anpassen.
