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Erbschein beantragen: Kosten & Unterlagen

Erbschein beantragen: Wann er nötig ist, welche Unterlagen Sie brauchen, wo der Antrag gestellt wird und wie sich Kosten und Dauer bestimmen. Klar erklärt.

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Dieser Ratgeber wurde von der Redaktion von Himmelsruhe Bestattungen erstellt und fachlich geprüft. Die Inhalte beruhen auf der täglichen Praxis in der Bestattungsberatung und Trauerbegleitung, werden regelmäßig aktualisiert und ersetzen keine individuelle Beratung.

Warum dieser Ratgeber?

Wir begleiten in Berlin täglich Angehörige im Trauerfall – auf Deutsch, Russisch, Englisch und Italienisch. Die Fragen, die uns dabei am häufigsten gestellt werden, beantworten wir in diesem Ratgeber so, wie wir es auch im persönlichen Gespräch tun würden: ruhig, konkret und ohne Fachjargon. Wenn etwas offen bleibt, rufen Sie uns einfach an – die Beratung ist unverbindlich.

Schnelle Antwort (TL;DR):Einen Erbschein brauchen Sie nicht automatisch nach einem Todesfall. Er weist gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt nach, wer Erbe ist und welchen Anteil diese Person hat. Häufig wird er benötigt, wenn es kein Testament oder keinen Erbvertrag gibt. Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Prüfen Sie jedoch zuerst Testament, Erbvertrag, Vollmachten und die Ausschlagungsfrist: Ein Erbschein kostet Geld und ist nicht in jedem Fall erforderlich.
Geordnete amtliche Unterlagen und Füllfederhalter zur Vorbereitung eines Erbscheinantrags

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Er bestätigt, wer Erbe geworden ist und – bei mehreren Erben – in welcher Quote. Damit können Erbinnen und Erben ihre Stellung im Rechtsverkehr nachweisen, etwa gegenüber einer Bank, Versicherung, Behörde oder dem Grundbuchamt. Der Erbschein schafft das Erbrecht nicht erst; er dient als Nachweis dafür. Seine gesetzliche Grundlage steht in § 2353 BGB.

Je nach Situation stellt das Nachlassgericht einen Alleinerbschein, einen gemeinschaftlichen Erbschein für eine Erbengemeinschaft oder einen Teilerbschein für einen einzelnen Erbteil aus. Im Dokument stehen die verstorbene Person, die Erben und ihre Erbanteile; außerdem können Beschränkungen wie eine Testamentsvollstreckung vermerkt sein.

Welche Arten des Erbscheins gibt es?

Die passende Form hängt vor allem davon ab, ob eine Person allein erbt oder eine Erbengemeinschaft besteht. Für die Auswahl ist nicht entscheidend, wer den Antrag stellt, sondern welches Erbrecht bestätigt werden soll.

ArtWann sie passtWas sie ausweist
AlleinerbscheinEine Person ist alleinige Erbin oder alleiniger Erbe.Das vollständige Erbrecht dieser Person und mögliche Beschränkungen.
Gemeinschaftlicher ErbscheinMehrere Personen bilden eine Erbengemeinschaft.Alle Miterben sowie grundsätzlich ihre jeweiligen Erbquoten.
TeilerbscheinEin Miterbe benötigt nur den Nachweis über den eigenen Erbteil.Die Erbenstellung und Quote der antragstellenden Person.

Ein Erbschein bezieht sich auf die Erbenstellung, nicht auf einzelne Gegenstände. Er sagt also nicht: „Diese Wohnung gehört Person A“ oder „Dieses Konto gehört Person B“. Er bestätigt vielmehr, wer Rechtsnachfolger geworden ist. Wie Konten, Immobilien und andere Werte innerhalb einer Erbengemeinschaft verteilt werden, ist eine davon getrennte Frage.

Wann braucht man einen Erbschein?

Ein Erbschein ist nicht automatisch notwendig. Besonders häufig wird er gebraucht, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt, weil kein Testament und kein Erbvertrag vorhanden sind. Dann müssen Angehörige ihre Erbenstellung gegenüber Dritten oft erst belegen. Auch bei einem handschriftlichen Testament kann ein Erbschein erforderlich werden, zum Beispiel wenn die Erbfolge unklar ist oder eine Stelle einen besonders eindeutigen Nachweis verlangt.

SituationWas Sie prüfen sollten
Kein Testament, kein ErbvertragFür den Nachweis der gesetzlichen Erbfolge ist ein Erbschein häufig der praktische Weg.
Notarielles Testament oder ErbvertragDiese Unterlagen können zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll oft ausreichen. Fragen Sie die jeweilige Stelle nach dem akzeptierten Nachweis.
Bank, Versicherung oder VertragspartnerKlären Sie vor einem Antrag konkret, welche Unterlagen verlangt werden. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann je nach Fall helfen.
Grundstück oder Wohnung im NachlassFür die Grundbuchberichtigung braucht es einen geeigneten Erbnachweis. Das Grundbuchamt prüft den Einzelfall.

Die offizielle Orientierungshilfe von Justiz-Services nennt ebenfalls Banken, Versicherungen, Behörden und Grundstücke als typische Situationen. Sie bietet einen Wegweiser, mit dem sich der eigene Fall zunächst einordnen lässt.

Was vor dem Antrag wichtig ist

Nach einem Todesfall kommt viel gleichzeitig zusammen. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, nehmen Sie sich deshalb einen Moment für die Grundlagen: Suchen Sie nach einem Testament oder Erbvertrag, reichen Sie ein gefundenes Testament unverzüglich beim Nachlassgericht ein und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten. Der Antrag auf einen Erbschein ist nicht der erste Schritt, wenn noch unklar ist, ob Sie das Erbe annehmen möchten.

Wichtig bei Schulden im Nachlass

Wer die Erbschaft ausschlagen möchte, muss zügig handeln. Nach Angaben von Justiz-Services gilt dafür regelmäßig eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung; bei Auslandsbezug können andere Fristen gelten. Lassen Sie sich bei unklarem oder überschuldetem Nachlass frühzeitig rechtlich beraten. Dieser Ratgeber kann eine persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

Für die ersten organisatorischen Schritte nach einem Todesfall hilft unser Ratgeber Erste Schritte im Trauerfall. Welche Dokumente und Behördenwege in Berlin typischerweise anstehen, erklärt Behörden & Formalitäten in Berlin.

Wo und wie beantragt man einen Erbschein?

Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Das ist meist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Über die Suche von Justiz-Services können Sie das zuständige Gericht ermitteln. Einen allgemeinen Antragstermin gibt es nicht: Ein Erbschein kann auch später noch beantragt werden. Praktisch kann es jedoch sinnvoll sein, früh zu klären, ob ein Nachweis dringend gebraucht wird.

Der Antrag kann in der Regel beim Nachlassgericht aufgenommen oder über eine Notarin beziehungsweise einen Notar vorbereitet werden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Fall ab – etwa davon, ob die familiären Verhältnisse übersichtlich sind, Unterlagen fehlen oder mehrere Erben beteiligt sind. Das Gericht prüft anschließend die Tatsachen, die den Antrag begründen müssen. Die gesetzlichen Angaben und Nachweispflichten für gesetzliche Erben finden sich in § 352 FamFG.

Erbschein beantragen: Schritt für Schritt

  1. Erbfolge klären: Prüfen Sie, ob ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist und ob das Nachlassgericht diese Verfügung bereits eröffnet hat. Ohne letztwillige Verfügung richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.
  2. Erbe und mögliche Schulden prüfen: Verschaffen Sie sich so weit wie möglich einen Überblick über Vermögen, Verträge und Verbindlichkeiten. Beachten Sie die kurze Ausschlagungsfrist, bevor Sie verbindliche Schritte unternehmen.
  3. Bedarf abfragen: Fragen Sie Bank, Versicherung oder Grundbuchamt, ob tatsächlich ein Erbschein verlangt wird oder andere Unterlagen genügen. So vermeiden Sie einen unnötigen kostenpflichtigen Antrag.
  4. Zuständiges Nachlassgericht finden: Maßgeblich ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Wohnort eines Erben.
  5. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie Personenstandsurkunden, Sterbeurkunde, vorhandene Verfügungen und Angaben zu Miterben sowie zum Nachlasswert.
  6. Termin vereinbaren: Erkundigen Sie sich beim Gericht nach Termin, Form und benötigten Originalen. Alternativ kann eine Notarin oder ein Notar den Antrag aufnehmen.
  7. Angaben bestätigen: Im Verfahren müssen die für das Erbrecht maßgeblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Soweit eine Versicherung an Eides statt erforderlich ist, wird sie im vorgesehenen Verfahren abgegeben.
  8. Rückfragen beantworten: Reichen Sie angeforderte Unterlagen zügig nach. Das Gericht erteilt den Erbschein erst, wenn es die notwendigen Tatsachen für festgestellt hält.
Praktischer Tipp für den Termin

Ordnen Sie die Unterlagen nach Personen und Generationen. Eine kurze Übersicht mit Namen, Geburts- und Sterbedaten, Verwandtschaftsverhältnis und bekannten Anschriften hilft besonders bei gesetzlicher Erbfolge. Bringen Sie Originale oder die vom Gericht verlangten Ausfertigungen mit – einfache Kopien genügen nicht in jeder Situation.

Unterlagen: Checkliste für den Erbschein

Welche Nachweise genau nötig sind, richtet sich nach der Erbfolge. Fragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht nach den Unterlagen für Ihren konkreten Fall. Häufig gehören dazu:

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person.
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, sowie das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
  • Personenstandsurkunden bei gesetzlicher Erbfolge, zum Beispiel Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden, um die Verwandtschaft nachzuweisen.
  • Angaben zu weiteren Erben, insbesondere Namen und Anschriften, wenn eine Erbengemeinschaft besteht.
  • Angaben zum Nachlasswert, also zu Vermögen und bekannten Verbindlichkeiten, weil dieser für die Gebühren relevant ist.

Legen Sie nur Unterlagen vor, die den eigenen Fall tatsächlich betreffen. Wenn Dokumente fehlen, kann das Gericht erklären, welche Ersatznachweise oder Urkunden benötigt werden. Gerade bei Patchwork-Familien, unbekannten Miterben, Auslandsbezug oder widersprüchlichen Testamenten ist professionelle Rechtsberatung oft sinnvoll.

Was kostet ein Erbschein und wie lange dauert er?

Die Kosten richten sich nicht nach einem Pauschalpreis, sondern nach dem Wert des Nachlasses. Für die Gebührenberechnung werden Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt. Die gesetzlichen Regelungen zum Geschäftswert stehen in § 40 GNotKG; die Wertgebührentabellen enthält § 34 GNotKG. Je nach Ablauf können neben der Erteilung weitere Gebühren, etwa für erforderliche Erklärungen oder eine notarielle Mitwirkung, anfallen.

Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich nicht seriös pauschal versprechen. Es hängt vor allem davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind, die Erbfolge klar feststeht und weitere Beteiligte ermittelt oder angehört werden müssen. Planen Sie deshalb keinen festen Termin für Konten, Immobilien oder Vertragsänderungen, bevor der benötigte Nachweis tatsächlich vorliegt.

Für eine realistische Kostenschätzung sollten Sie den Nachlasswert nicht nur aus Bankguthaben ableiten. Auch Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte können relevant sein; nachlassbezogene Verbindlichkeiten wirken sich auf die Berechnung aus. Das Gericht beziehungsweise die beauftragte notarielle Stelle kann Nachweise zum angegebenen Wert verlangen. Bewusst zu niedrige Schätzungen verzögern das Verfahren und können zu Nachforderungen führen.

Erbschein bei Bank und Grundbuchamt

Bei Bankkonten geht es zunächst darum, die Verfügungsberechtigung nachzuweisen. Legen Sie der Bank alle vorhandenen Unterlagen vor und fragen Sie schriftlich, welcher Nachweis im konkreten Fall fehlt. Eine wirksame Vollmacht über den Tod hinaus kann einzelne Bankgeschäfte ermöglichen, ohne dass dadurch die Erbenstellung selbst bestätigt wird. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll kann ebenfalls ausreichen, wenn die Erben eindeutig bezeichnet sind.

Bei geerbten Grundstücken oder Eigentumswohnungen muss das Grundbuch berichtigt werden. § 35 GBO sieht als Erbnachweis grundsätzlich den Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis vor. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen, können stattdessen die Urkunde und die Niederschrift über ihre Eröffnung genügen. Hält das Grundbuchamt die Erbfolge damit nicht für ausreichend nachgewiesen, darf es dennoch einen Erbschein verlangen.

Wichtig ist die Trennung der Vorgänge: Der Erbschein bestätigt die Erbfolge, die Grundbuchberichtigung ändert den eingetragenen Eigentümer. Beantragen Sie beides nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich vom zuständigen Grundbuchamt mitteilen, welche Unterlagen es benötigt. Bei mehreren Erben wird häufig zunächst die Erbengemeinschaft eingetragen.

Erbschein bei mehreren Erben und bei Auslandsbezug

Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein gemeinschaftlicher Erbschein kann alle Erben und ihre Quoten ausweisen; nach § 352a FamFG kann ihn jeder Miterbe beantragen. Der Erbschein bedeutet aber nicht, dass eine Person allein über den gesamten Nachlass verfügen darf. Bis zur Aufteilung sind Entscheidungen über den Nachlass häufig gemeinsam zu treffen.

Bei einem Bezug zu mehreren EU-Staaten – etwa weil die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte oder Vermögen dort liegt – kann ein Europäisches Nachlasszeugnis relevant sein. Hier gelten zusätzliche Regeln. Klären Sie die Zuständigkeit und den richtigen Nachweis früh mit dem Nachlassgericht oder mit fachkundiger Beratung, bevor Sie Unterlagen im Ausland einreichen.

Alternativen zum Erbschein: Erst prüfen, dann beantragen

Ein Erbschein ist wertvoll, wenn die Erbenstellung sonst nicht ausreichend belegt werden kann. Er ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Prüfen Sie vor dem Antrag insbesondere diese Unterlagen:

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag: Zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll kann dieser Nachweis häufig genügen, wenn die Erben eindeutig benannt sind.
  • Vollmacht über den Tod hinaus: Eine wirksame Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht kann für einzelne Handlungen bedeutsam sein. Ihre Reichweite hängt vom Wortlaut und vom jeweiligen Vertragspartner ab.
  • Testamentsvollstreckerzeugnis: Wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, weist dieses die Vertretungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nach.
  • Vertraglich benannte Bezugsberechtigte: Bei einer Lebensversicherung oder einem Vertrag zugunsten Dritter kann ein Anspruch außerhalb der Erbfolge bestehen. Fragen Sie die jeweilige Stelle nach den erforderlichen Nachweisen.

Eine solche Prüfung spart im passenden Fall Zeit und Kosten. Sie ersetzt aber keine Einzelfallprüfung durch die Bank, das Grundbuchamt oder das Nachlassgericht. Bewahren Sie Originale und gerichtliche Abschriften sorgfältig auf.

Häufige Fehler beim Erbschein vermeiden

  • Zu früh beantragt: Erst prüfen, ob das Erbe angenommen werden soll und ob der Erbschein überhaupt benötigt wird.
  • Testament nicht abgegeben: Ein aufgefundenes Testament gehört unverzüglich zum Nachlassgericht – auch wenn es handschriftlich, alt oder scheinbar überholt ist.
  • Falsches Gericht angeschrieben: Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht automatisch das Gericht am Wohnort des Antragstellers.
  • Verwandtschaft nur beschrieben: Bei gesetzlicher Erbfolge müssen die entscheidenden Familienverhältnisse durch geeignete Personenstandsurkunden belegt werden.
  • Miterben oder Verfügungen verschwiegen: Bekannte weitere Erben, Testamente, Erbverträge und laufende gerichtliche Verfahren müssen vollständig angegeben werden.
  • Nachlasswert zu knapp geschätzt: Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte sowie nachlassbezogene Schulden gehören in eine nachvollziehbare Berechnung.
  • Erbengemeinschaft mit Alleinbefugnis verwechselt: Ein gemeinschaftlicher Erbschein erlaubt einem Miterben nicht, den gesamten Nachlass ohne die anderen zu verteilen.
  • Mit sicherer Bearbeitungszeit gerechnet: Fehlende Urkunden, unbekannte Erben oder Streit verlängern das Verfahren. Planen Sie keine verbindlichen Termine auf Grundlage einer Schätzung.

Was geschieht nach der Erteilung?

Mit dem erteilten Erbschein können Sie den geforderten Nachweis gegenüber den jeweiligen Stellen führen. Reichen Sie möglichst nur die verlangte Ausfertigung ein und dokumentieren Sie, wo das Original oder eine Ausfertigung vorgelegt wurde. Bei einer Erbengemeinschaft sollten alle Beteiligten abstimmen, wer welche Behördengänge übernimmt und wie Entscheidungen festgehalten werden.

Nach § 2365 BGB wird vermutet, dass das im Erbschein angegebene Erbrecht besteht und keine anderen als die genannten Beschränkungen gelten. Diese Vermutung macht einen fehlerhaften Erbschein aber nicht dauerhaft richtig. Taucht später beispielsweise ein weiteres Testament auf und erweist sich der Erbschein als unrichtig, muss das Nachlassgericht ihn nach § 2361 BGB einziehen; mit der Einziehung wird er kraftlos.

Deshalb Unterlagen weiter aufbewahren

Bewahren Sie Testament, Eröffnungsprotokoll, Personenstandsurkunden, Kostenbelege und Korrespondenz auch nach der Erteilung geordnet auf. Der Erbschein ersetzt diese Unterlagen nicht für jede spätere Frage zur Nachlassabwicklung oder Erbauseinandersetzung.

Quellen und wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde am 22. August 2026 anhand amtlicher Informations- und Gesetzesquellen geprüft. Er soll Angehörigen Orientierung geben, ersetzt aber keine Rechtsberatung und keine Auskunft des zuständigen Nachlassgerichts. Bei einem überschuldeten Nachlass, Streit in der Erbengemeinschaft, ungeklärter Abstammung, Auslandsbezug oder widersprüchlichen Verfügungen sollten Sie zeitnah fachkundigen Rat einholen.

Wir begleiten Sie durch die ersten Schritte

Ein Erbschein betrifft den Nachlass, die Bestattung verdient trotzdem Raum und Zeit für einen würdevollen Abschied. Himmelsruhe begleitet Sie bei der Organisation einer Erdbestattung in Berlin oder Urnenbestattung in Berlin und bespricht auf Wunsch auch eine Bestattungsvorsorge. Für rechtliche Fragen rund um den Nachlass wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wann braucht man einen Erbschein?

Häufig dann, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt und die gesetzliche Erbfolge gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt nachgewiesen werden muss. Ob er im konkreten Fall nötig ist, entscheidet sich danach, welche Unterlagen die jeweilige Stelle anerkennt.

Wo beantrage ich einen Erbschein?

In der Regel beim Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Die zuständige Stelle lässt sich über Justiz-Services ermitteln. Je nach Fall kann auch eine Notarin oder ein Notar bei der Antragstellung unterstützen.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Erbschein?

Typisch sind Ausweis, Sterbeurkunde, vorhandene Testamente oder Erbverträge, gegebenenfalls das Eröffnungsprotokoll sowie Personenstandsurkunden zum Nachweis der gesetzlichen Erbfolge. Bei mehreren Erben werden außerdem Angaben zu den Miterben benötigt. Das Nachlassgericht nennt die Unterlagen für den konkreten Fall.

Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verlauf des Verfahrens. Maßgeblich sind die Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Es gibt deshalb keinen einheitlichen Pauschalpreis; fragen Sie das Nachlassgericht oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar nach einer Kostenberechnung für Ihren Fall.

Wie lange dauert ein Erbschein?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Klarheit der Erbfolge und möglichen weiteren Beteiligten ab. Eine verbindliche Dauer lässt sich vorab nicht nennen. Rechnen Sie mit einer Prüfung durch das Nachlassgericht und planen Sie wichtige Folgeschritte erst nach dessen Rückmeldung.

Muss ich einen Erbschein beantragen, wenn es ein Testament gibt?

Nicht zwingend. Ein notarielles Testament oder Erbvertrag kann zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll häufig als Nachweis reichen. Bei einem handschriftlichen Testament oder unklarer Erbfolge kann ein Erbschein dennoch erforderlich sein. Klären Sie das mit der Stelle, die den Nachweis verlangt.

Kann ein Miterbe allein einen Erbschein beantragen?

Bei mehreren Erben kann jeder Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Dieser weist alle Erben und ihre Quoten aus. Über den gesamten Nachlass kann ein einzelner Miterbe dadurch nicht automatisch allein verfügen.

Gibt es eine Frist für den Erbschein?

Für den Antrag auf einen Erbschein gibt es grundsätzlich keine allgemeine Frist. Dringend ist aber die Entscheidung über eine mögliche Erbausschlagung: Dafür gilt regelmäßig eine kurze Frist. Bei unklaren Schulden oder Auslandsbezug sollten Sie sofort fachkundigen Rat einholen.

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